RSa und RSb Briefe: Unterschiede erklärt
RSa und RSb Briefe in Österreich: Wer darf sie annehmen, wie funktioniert die Zustellung und welche Rechtsfolgen gelten?

RSa und RSb sind die zwei wichtigsten Formen der behördlichen Zustellung in Österreich. Der entscheidende Unterschied: Ein RSa-Brief muss immer persoenlich an den Empfänger zugestellt werden, während ein RSb-Brief auch von einem Bevollmächtigten angenommen werden darf. Diese Unterscheidung hat weitreichende rechtliche Konseqünzen, denn mit der Zustellung beginnen in der Regel Fristen zu laufen. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert versäumte Einspruchsfristen und rechtskräftige Bescheide.
Für Unternehmer, die eine Geschäftsadresse nutzen oder regelmäßig auf Geschäftsreisen sind, ist das Verständnis dieser Zustellformen besonders wichtig. Während ein professioneller Postdienstleister RSb-Briefe mit entsprechender Postvollmacht entgegennehmen kann, bleibt bei RSa-Briefen nur die persoenliche Abholung. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Setup verpassen Sie keine wichtigen Fristen mehr.
Was sind RSa und RSb Briefe?
RSa und RSb stehen für "Rückscheinbrief a" und "Rückscheinbrief b". Beide sind Formen der nachweislichen Zustellung, die von Behörden, Gerichten und bestimmten öffentlichen Stellen verwendet werden. Der Rückschein dient als Nachweis, dass und wann die Zustellung erfolgt ist.
Die rechtliche Grundlage bildet das Zustellgesetz (ZustG), insbesondere die Paragraphen 13 bis 22. Dieses Bundesgesetz regelt, wie behördliche Schriftstücke in Österreich wirksam zugestellt werden. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen Sendungen, die dem Empfänger persoenlich übergeben werden müssen, und solchen, bei denen auch ein Vertreter die Annahme quittieren darf. Diese Unterscheidung ist kein bürokratisches Detail, sondern hat handfeste Auswirkungen auf Ihren Geschäftsalltag.
RSa-Brief: Eigenhändige Zustellung
Der RSa-Brief (auch "eigenhändiger Rückscheinbrief" genannt) ist die strengste Form der Zustellung. Er darf ausschliesslich dem Empfänger persoenlich übergeben werden. Ein Bevollmächtigter, Mitbewohner oder Familienangehöriger darf einen RSa-Brief nicht annehmen. Dies ist im Paragraph 21 ZustG geregelt.
RSa-Briefe werden typischerweise verwendet fuer:
- Strafbefehle und Strafverfügungen
- Vorladungen zu Gerichtsverhandlungen
- Haftbefehle und Aufenthaltsverbote
- Bestimmte Bescheide mit besonders schwerwiegenden Rechtsfolgen
- Zustellungen im Strafverfahren
RSb-Brief: Nachweisliche Zustellung
Der RSb-Brief ist die häufigere Form der behördlichen Zustellung. Im Gegensatz zum RSa-Brief darf er auch von einem Bevollmächtigten mit gueltiger Postvollmacht entgegengenommen werden. Das macht ihn für Unternehmer deutlich handhabbarer, denn Sie können die Annahme an einen Dienstleister delegieren und sich so vor verpassten Fristen schützen.
Typische Anwendungsfälle für RSb-Briefe sind Steürbescheide und Finanzamtschreiben, Baubescheide und Genehmigungen, Verwaltungsstrafen im Verwaltungsrecht, Bescheide der Sozialversicherung sowie gerichtliche Zahlungsbefehle. Gerade Steürbescheide enthalten häufig kurze Zahlungs- oder Einspruchsfristen. Wer seinen RSb-Brief nicht rechtzeitig erhält, kann schnell in Verzug geraten. Mit einer professionellen Postweiterleitung oder einem Scan-Service behalten Sie den Überblick über Ihre behördliche Korrespondenz.
Unterschiede zwischen RSa und RSb im Überblick
| Merkmal | RSa-Brief | RSb-Brief |
|---|---|---|
| Zustellung an Empfänger persoenlich | Ja, zwingend | Ja |
| Annahme durch Bevollmächtigten | Nein, niemals | Ja, mit Postvollmacht |
| Annahme durch Mitbewohner | Nein | Nein |
| Hinterlegung beim Postamt | Ja, möglich | Ja, möglich |
| Zustellfiktion bei Hinterlegung | Ja, nach Beginn der Abholfrist | Ja, nach Beginn der Abholfrist |
| Abholfrist | 2 Wochen | 2 Wochen |
| Typische Absender | Strafgerichte | Verwaltungsbehörden, Finanzamt |
| Fristbeginn | Mit Zustellung/Hinterlegung | Mit Zustellung/Hinterlegung |
| Kennzeichnung Kuvert | Blauer Streifen, "RSa" | Blauer Streifen, "RSb" |
Ein RSa-Brief kann unter keinen Umständen von einer anderen Person als dem Empfänger selbst angenommen werden. Diese Regel gilt ausnahmslos.
Wie funktioniert die Zustellung in der Praxis?
Zustellversuch an der Abgabestelle
Der Zusteller versucht zunächst, den Brief an der Abgabestelle (Wohnung, Geschäftsadresse) persoenlich zu übergeben. Bei RSb-Briefen prüfen Zusteller, ob ein Bevollmächtigter mit Postvollmacht anwesend ist.
Zustellvorgang Schritt für Schritt
- Erster Zustellversuch: Der Zusteller klingelt an der Abgabestelle
- Prüfen der Empfangsberechtigung: Bei RSa nur der Empfänger selbst, bei RSb auch Bevollmächtigte
- Hinterlegung bei Abwesenheit: Wenn niemand Berechtigter anwesend ist, wird eine Verständigung hinterlassen
- Abholfrist beginnt: Ab dem Tag der Hinterlegung beginnt die zweiwöchiege Abholfrist
- Zustellfiktion tritt ein: Am ersten Tag der Abholfrist gilt das Schriftstück als zugestellt
- Abholung oder Rücksendung: Nach 2 Wochen wird der Brief an den Absender retourniert
Hinterlegung und Zustellfiktion
Wenn der Empfänger (oder bei RSb ein Bevollmächtigter) nicht angetroffen wird, hinterlaegt der Zusteller den Brief beim zuständigen Postamt. Eine Verständigung wird in den Briefkasten oder an der Tuer hinterlassen.
Die sogenannte Zustellfiktion tritt mit dem ersten Tag der Abholfrist ein. Das bedeutet: Auch wenn Sie den Brief nie abholen, gilt er rechtlich als zugestellt. Fristen beginnen trotzdem zu laufen. Diese Regelung schützt Behörden davor, dass Empfänger einfach keine Post annehmen und so Verfahren blockieren. Für Sie als Unternehmer bedeutet das jedoch, dass Sie Hinterlegungsanzeigen niemals ignorieren dürfen. Selbst im Urlaub oder auf Geschäftsreise tickt die Uhr.
Besonders tückisch ist die Situation bei längerer Abwesenheit: Wenn Sie beispielsweise drei Wochen im Ausland sind und in dieser Zeit ein RSa-Brief hinterlegt wird, beginnt die Frist trotzdem zu laufen. Nach zwei Wochen Abholfrist geht der Brief zurück an die Behörde, aber die Rechtswirkung ist bereits eingetreten. Deshalb ist eine rechtzeitige Ortsabwesenheitsmeldung so wichtig.
Rechtsfolgen der Zustellung
Fristbeginn
Mit der wirksamen Zustellung beginnen sämtliche gesetzliche Fristen. Die häufigsten sind:
| Fristtyp | Dauer | Beispiel |
|---|---|---|
| Einspruchsfrist Strafverfügung | 2 Wochen | Verwaltungsstrafe |
| Berufungsfrist | 4 Wochen | Bescheide, Urteile |
| Beschwerdefrist BVwG | 4 Wochen | Verwaltungsgerichtliche Beschwerde |
| Zahlungsfrist | variabel | Steürbescheide, Strafen |
| Einspruch Zahlungsbefehl | 4 Wochen | Gerichtlicher Zahlungsbefehl |
Versäumte Fristen und Wiedereinsetzung
Wer eine Frist versäumt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Voraussetzungen sind:
- Die Versäumung war unverschuldet (z.B. Krankenhausaufenthalt, Naturkatastrophe)
- Der Antrag wird binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt
- Die versäumte Handlung wird gleichzeitig nachgeholt
Reine Unkenntnis der Hinterlegung reicht in der Regel nicht aus, wenn die Abgabestelle ordnungsgemäß war.
RSa und RSb bei Geschäftsadressen
Für Unternehmer mit einer gemieteten Geschäftsadresse gelten besondere Regeln:
RSb-Annahme durch den Adressdienstleister
Ein Dienstleister mit gueltige Postvollmacht darf RSb-Briefe stellvertretend entgegennehmen. Bei postservice.at ist diese Leistung im Premium-Paket enthalten. Der Empfänger wird sofort benachrichtigt und kann das Schriftstück abholen oder sich digital zusenden lassen.
RSa-Briefe bei Geschäftsadressen
RSa-Briefe können an einer Geschäftsadresse nicht angenommen werden, sofern der Empfänger nicht persoenlich vor Ort ist. Der Zusteller wird den Brief hinterlegen, und die Zustellfiktion tritt ein. Unternehmer sollten daher:
- Regelmäßig den physischen Briefkasten oder die Hinterlegungsanzeigen prüfen
- Bei längerer Abwesenheit eine Ortsabwesenheitsmeldung bei der Post aufgeben
- Digitale Benachrichtigungen aktivieren
Bei einer professionellen Geschäftsadresse werden Sie sofort über Hinterlegungsanzeigen informiert, damit keine Fristen versäumt werden.
Ortsabwesenheit und Zustellsperre
Was passiert bei Ortsabwesenheit?
Wenn Sie länger als eine Woche nicht an Ihrer Abgabestelle erreichbar sind, können Sie eine Ortsabwesenheitsmeldung bei der Österreichischen Post aufgeben. Während dieser Zeit:
- Werden keine RSa/RSb-Briefe hinterlegt
- Tritt keine Zustellfiktion ein
- Werden die Schriftstücke an den Absender retourniert (mit Vermerk "ortsabwesend")
- Die Behörde muss erneut zustellen, wenn Sie wieder erreichbar sind
Voraussetzungen für die Ortsabwesenheitsmeldung
- Die Meldung muss vor der Hinterlegung aufgegeben werden
- Die Abwesenheit muss mindestens eine Woche betragen
- Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Postfiliale oder online
- Ein Nachweis der Abwesenheit kann erforderlich sein
Häufige Fehler bei RSa/RSb-Zustellungen
Fehler seitens des Empfängers
- Briefkasten nicht beschriftet: Ohne korrekte Beschriftung kann der Zusteller die Abgabestelle nicht zuordnen
- Hinterlegungsanzeige ignoriert: Die Zustellfiktion tritt trotzdem ein
- RSa-Brief von Dritten annehmen lassen: Dies ist rechtlich unwirksam, der Brief muss erneut zugestellt werden
- Keine Ortsabwesenheitsmeldung bei Urlaub: Zustellfiktion kann während der Abwesenheit eintreten
Fehler seitens des Zustellers
- RSa an Bevollmächtigten zugestellt: Die Zustellung ist unwirksam und muss wiederholt werden
- Keine ordnungsgemäße Verständigung: Zustellfiktion tritt nicht ein
- Falscher Zustellzeitpunkt: Zustellung vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr ist unzuläßig
Kosten für RSa und RSb Briefe
Die Kosten werden vom Absender (also der Behörde) getragen. Für den Empfänger entstehen keine direkten Portokosten. Die aktüllen Tarife der Österreichischen Post (Stand 2026):
| Sendungsart | Preis (Inland) | Zusatzleistung |
|---|---|---|
| RSb-Brief Standard | ca. 5,50 EUR | Nachweisliche Zustellung |
| RSa-Brief Standard | ca. 6,20 EUR | Eigenhändige Zustellung |
| RSb-Brief International | ca. 8,00 EUR | Je nach Zielland |
| Hinterlegungsgebühr für Empfänger | 0 EUR | Keine Kosten |
Digitale Zustellung als Alternative
Seit 2020 wird in Österreich die elektronische Zustellung über das Unternehmensserviceportal (USP) und MeinPostkorb ausgebaut. Für Unternehmen, die im Ergaenzungsregister oder Firmenbuch eingetragen sind, ist die elektronische Zustellung teilweise verpflichtend.
Vorteile der elektronischen Zustellung:
- Sofortige Zustellung ohne Postlaufzeit
- Kein Risiko der verpassten Hinterlegung
- Dokumentierte Zustellung mit Zeitstempel
- Abrufbar über das Unternehmensserviceportal
Trotzdem bleiben RSa und RSb Briefe in der Praxis relevant, insbesondere wenn:
- Keine elektronische Zustelladresse hinterlegt ist
- Der Empfänger eine natürliche Person ohne Unternehmensbezug ist
- Die Behörde die physische Zustellung bevorzugt
Tipps für Unternehmer
Unternehmer mit Geschäftsadresse in Wien sollten folgende Punkte beachten:
- RSb-Annahme absichern: Mit einer Postvollmacht im Premium-Paket können RSb-Briefe durch den Dienstleister angenommen werden
- Regelmäßig prüfen: Hinterlegungsanzeigen sofort bearbeiten, Fristen notieren
- Briefkasten korrekt beschriften: Firmenname und persoenlicher Name müssen sichtbar sein
- Ortsabwesenheit melden: Bei längerer Abwesenheit die Post informieren
- Digitale Zustellung aktivieren: USP-Konto einrichten und elektronische Zustelladresse hinterlegen
Die Kombination aus professioneller Geschäftsadresse, Scan-Service und RSb-Annahme-Vollmacht bietet den besten Schutz vor verpassten Fristen. Sie erhalten sofort eine digitale Benachrichtigung, wenn Post eingeht, und können von überall reagieren. Bei RSa-Briefen werden Sie umgehend über die Hinterlegung informiert, damit Sie rechtzeitig zur Postfiliale gehen können.
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FAQ
Darf ein Familienmitglied einen RSa-Brief annehmen?
Nein. Ein RSa-Brief muss ausnahmslos dem Empfänger persoenlich übergeben werden. Weder Familienmitglieder noch Mitbewohner oder Bevollmächtigte dürfen RSa-Briefe entgegennehmen. Wird ein RSa-Brief trotzdem an eine andere Person übergeben, ist die Zustellung unwirksam und muss wiederholt werden.
Was passiert, wenn ich einen hinterlegten RSb-Brief nicht abhole?
Die Zustellfiktion tritt mit dem ersten Tag der Abholfrist ein. Das Schriftstück gilt rechtlich als zugestellt, auch wenn Sie es nie abgeholt haben. Alle Fristen (Einspruch, Berufung, Zahlung) beginnen ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Nach Ablauf der zweiwöchiegen Abholfrist wird der Brief an den Absender zurückgesendet.
Kann mein Geschäftsadress-Anbieter RSa-Briefe für mich annehmen?
Nein. RSa-Briefe erfordern die persoenliche Zustellung an den Empfänger. Kein Dienstleister, kein Bevollmächtigter und kein Mitarbeiter darf einen RSa-Brief stellvertretend annehmen. Bei einer Geschäftsadresse werden Sie über Hinterlegungsanzeigen informiert, damit Sie den Brief rechtzeitig abholen können.
Wie erkenne ich, ob ein Brief RSa oder RSb ist?
RSa- und RSb-Briefe sind äußerlich gekennzeichnet. Sie tragen einen blauen Streifen auf dem Kuvert und die Kennzeichnung "RSa" oder "RSb" ist deutlich sichtbar. Ausserdem ist auf dem Rückschein vermerkt, ob eine eigenhändige (RSa) oder nachweisliche (RSb) Zustellung vorgeschrieben ist.
Kann ich gegen eine fehlerhafte Zustellung vorgehen?
Ja. Wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (z.B. RSa an falsche Person, keine Verständigung bei Hinterlegung), können Sie die Zustellung anfechten. Dies geschieht durch einen Antrag bei der zustellenden Behörde oder durch eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Zustellung liegt bei der Behörde.
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