Einzelunternehmen gründen in Österreich
Einzelunternehmen in Österreich gründen: Komplette Anleitung mit Kosten, Gewerbeanmeldung, Steürpflichten und Vor-/Nachteilen. Schritt für Schritt erklärt.

Einzelunternehmen gründen: Der schnellste Weg in die Selbstständigkeit
Ein Einzelunternehmen (EPU) ist die einfachste und kostengünstigste Rechtsform für Gründerinnen und Gründer in Österreich. Sie benötigen weder ein Stammkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Die Gründung erfolgt durch eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und kostet in der Regel unter 100 Euro. Rund 60 Prozent aller Unternehmen in Österreich sind Einzelunternehmen, was diese Rechtsform zur beliebtesten im Land macht. In diesem Leitfaden erfahren Sie alle notwendigen Schritte, die anfallenden Kosten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre erfolgreiche Gründung.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne natürliche Person ein Unternehmen betreibt. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, profitiert aber gleichzeitig von maximaler Flexibilität und minimaler Bürokratie.
Die unbeschränkte Haftung bedeutet in der Praxis, dass Gläubiger bei offenen Forderungen auch auf Ihr Privatvermögen zugreifen können. Dieses Risiko lässt sich durch entsprechende Versicherungen und sorgfältige Geschäftsführung deutlich reduzieren. Für viele Dienstleister, Berater und Freelancer ist dieses Risiko überschaubar, da sie keine grossen Warenbestände oder Produktionsanlagen finanzieren müssen.
Im Gegensatz zur GmbH-Gründung benötigen Sie weder Stammkapital noch einen Notar. Die gesamte Gründung läuft über die Bezirksverwaltungsbehörde und ist oft an einem Vormittag erledigt. Das macht das Einzelunternehmen zur niederschwelligsten Möglichkeit, in die Selbständigkeit zu starten.
Unterschied zwischen freiem Gewerbe und reglementierten Gewerbe
In Österreich unterscheidet die Gewerbeordnung zwischen freien und reglementierten Gewerben. Für freie Gewerbe benötigen Sie keinen Befähigungsnachweis. Sie melden das Gewerbe einfach an und können sofort loslegen. Typische freie Gewerbe sind IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Werbeagenturen oder der Onlinehandel. Die vollständige Gewerbeanmeldung in Österreich erklaert alle Details zu den verschiedenen Gewerbetypen.
Bei reglementierten Gewerben müssen Sie hingegen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, etwa eine Meisterprüfung, ein Studium oder mehrjährige Berufserfahrung. Alternativ können Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der diese Qualifikationen mitbringt.
Freiberufliche Tätigkeiten wie Aerzte, Rechtsanwälte, Notare oder Künstler unterliegen nicht der Gewerbeordnung und werden durch eigene Berufsgesetze geregelt. Sie benötigen keine Gewerbeberechtigung, müssen sich aber bei der zuständigen Kammer oder dem Finanzamt registrieren.
Einzelunternehmen gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich erfolgt in diesen klar definierten Schritten:
- Geschäftsidee und Businessplan erstellen - Definieren Sie Ihr Geschäftsmodell, Ihre Zielgruppe und Ihre Finanzplanung. Ein Businessplan ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, hilft aber bei der Strukturierung und bei eventüllen Bankgesprächen.
- Rechtsform prüfen - Stellen Sie sicher, dass das Einzelunternehmen die passende Rechtsform für Ihr Vorhaben ist. Bei hohem Haftungsrisiko oder mehreren Gründern sind andere Rechtsformen möglicherweise besser geeignet.
- Gewerbeart bestimmen - Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe darstellt. Die vollständige Liste finden Sie in der Gewerbeordnung (GewO 1994).
- Standort festlegen - Sie benötigen einen Standort für Ihr Unternehmen. Dies kann Ihre Privatadresse, ein gemietetes Büro oder eine professionelle Geschäftsadresse sein. Bedenken Sie, dass diese Adresse im Gewerberegister öffentlich einsehbar ist.
- Gewerbeanmeldung durchführen - Melden Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat an. In Wien ist dies das jeweilige Magistratische Bezirksamt. Bei freien Gewerben erhalten Sie den Gewerbeschein oft noch am selben Tag.
- Finanzamt-Registrierung - Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt melden und eine Steürnummer beantragen.
- Sozialversicherung - Die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) erfolgt automatisch nach der Gewerbeanmeldung.
- Firmenbuch-Eintragung (optional) - Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz über 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder über 1.000.000 Euro in einem Jahr sind zur Eintragung ins Firmenbuch verpflichtet. Darunter ist die Eintragung freiwillig, bringt aber Vorteile wie die Möglichkeit, einen Firmennamen ohne Ihren persoenlichen Namen zu führen.
Kosten der Gründung im Überblick
Die Gründungskosten eines Einzelunternehmens sind überschaubar und liegen deutlich unter denen einer GmbH. Während Sie für eine GmbH-Gründung mit 2.000 bis 4.500 Euro rechnen müssen (plus Stammkapital), kommen Sie beim Einzelunternehmen mit wenigen hundert Euro aus. Das macht diese Rechtsform besonders attraktiv für Gründer, die ihre Geschäftsidee erst einmal testen möchten. Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung:
| Kostenposition | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | ca. 30-50 Euro | Bundesgebühr plus Verwaltungsabgabe |
| NeuFöG-Erklärung | kostenlos | Befreit von Gründungsgebühren |
| Firmenbuch-Eintragung | ca. 200-400 Euro | Nur wenn verpflichtend oder gewünscht |
| SVS-Mindestbeiträge (monatlich) | ca. 175 Euro | Im Gründungsjahr reduziert |
| Geschäftsadresse (monatlich) | ab 49 Euro | Bei Nutzung einer virtüllen Geschäftsadresse |
| Gewerbeschein (reglementiert) | ca. 150-300 Euro | Nur bei reglementierten Gewerben |
| Steürberater (optional) | ab 100 Euro/Monat | Empfohlen ab mittlerem Umsatz |
Gründerinnen und Gründer können durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) erhebliche Gebühren sparen. Mit dem NeuFöG entfallen unter anderem die Stempelgebühren bei der Gewerbeanmeldung, die Grunderwerbsteuer für betriebliche Grundstücke und die Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung.
Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens
Vorteile
Ein Einzelunternehmen bietet zahlreiche Vorteile, die es zur idealen Rechtsform für den Einstieg in die Selbstständigkeit machen:
- Geringe Gründungskosten: Keine Mindestkapitalanforderung, niedrige Gebühren
- Schnelle Gründung: Die Anmeldung ist innerhalb weniger Tage möglich
- Volle Entscheidungsfreiheit: Sie bestimmen allein über alle geschäftlichen Belange
- Einfache Buchführung: Bis 700.000 Euro Umsatz genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Gewinnentnahme jederzeit möglich: Keine formalen Gewinnausschüttungsbeschlüsse nötig
- Geringe laufende Kosten: Keine Pflichtveröffentlichungen, kein Aufsichtsrat
- Kleinunternehmerregelung nutzbar: Bis 35.000 Euro Jahresumsatz keine Umsatzsteuer
Nachteile
Die Kehrseite der Medaille sollten Sie vor der Gründung kennen:
- Unbeschränkte Haftung: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen
- Kein Gesellschaftsvertrag: Keine klare Regelung bei späterem Partnereintritt
- Höhere Steürlast ab ca. 60.000 Euro Gewinn: Der progressive Einkommensteuersatz kann dann über dem KöSt-Satz von 23 % liegen
- Keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Kann bei Haftungsfällen problematisch werden
- Sozialversicherung immer fällig: Auch bei Verlust müssen Mindestbeiträge gezahlt werden
- Firmenname eingeschränkt: Ohne Firmenbucheintragung muss der Vor- und Zuname im Geschäftsverkehr verwendet werden
Steürn und Sozialversicherung
Einkommensteuer
Als Einzelunternehmer unterliegen Sie der Einkommensteuer mit progressiven Steuersätzen. Die aktüllen Tarifstufen in Österreich (Stand 2026):
| Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.816 Euro | 0 % |
| 12.816 bis 20.818 Euro | 20 % |
| 20.818 bis 34.513 Euro | 30 % |
| 34.513 bis 66.612 Euro | 40 % |
| 66.612 bis 99.266 Euro | 48 % |
| 99.266 bis 1.000.000 Euro | 50 % |
| Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Der Gewinnfreibetrag ermöglicht es Ihnen, bis zu 15 % des Gewinns (maximal 46.400 Euro) steürfrei zu stellen, sofern Sie in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren. Der Grundfreibetrag von 15 % auf die ersten 33.000 Euro Gewinn steht Ihnen automatisch zu.
Sozialversicherung bei der SVS
Die Sozialversicherungsbeiträge bei der SVS setzen sich wie folgt zusammen:
- Krankenversicherung: 6,80 % der Beitragsgrundlage
- Pensionsversicherung: 18,50 % der Beitragsgrundlage
- Unfallversicherung: Fixbetrag von ca. 11,35 Euro/Monat
- Selbstständigenvorsorge: 1,53 % (freiwillig)
In den ersten drei Kalenderjahren nach der Gründung gelten reduzierte Mindestbeitragsgrundlagen, was die finanzielle Belastung in der Startphase deutlich senkt.
Geschäftsadresse und Standort
Jedes Unternehmen in Österreich benötigt einen Standort, der bei der Gewerbeanmeldung angegeben wird. Diese Adresse wird im Gewerberegister (GISA) öffentlich einsehbar sein. Für viele Einzelunternehmer, insbesondere Freelancer und digitale Nomaden, ist ein physisches Büro nicht notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll. Gleichzeitig möchten sie ihre Privatadresse nicht im Internet preisgeben.
Eine professionelle Alternative ist die Nutzung einer virtüllen Geschäftsadresse in einer guten Lage. Diese bietet Ihnen eine repräsentative Adresse für Ihren Gewerbeschein, Ihr Impressum und Ihre Geschäftskorrespondenz, ohne dass Sie tatsächlich vor Ort sein müssen. Mit einer Adresse im ersten Wiener Bezirk signalisieren Sie Professionalität, ohne die Kosten eines echten Büros tragen zu müssen.
Ein Einzelunternehmen mit virtüller Geschäftsadresse zu betreiben, spart nicht nur Mietkosten, sondern bietet auch den Vorteil, dass Ihre Post zuverläßig entgegengenommen und an Sie weitergeleitet wird. Das ist besonders praktisch, wenn Sie viel unterwegs sind oder von verschiedenen Orten aus arbeiten. Mehr Details zu den Anforderungen finden Sie in unserem Guide zur ladungsfähigen Adresse.
Pflichten nach der Gründung
Nach erfolgreicher Gründung Ihres Einzelunternehmens bestehen folgende laufende Pflichten:
- Buchführung: Führen Sie eine ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei Umsatz unter 700.000 Euro) oder doppelte Buchführung (darüber).
- Steuererklärungen: Jährliche Einkommensteuererklärung und gegebenenfalls Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise).
- SVS-Beiträge: Quartalsweise Vorschreibungen der Sozialversicherung bezahlen.
- Aufzeichnungspflichten: Bareinnahmen und -ausgaben einzeln aufzeichnen, Belege sieben Jahre aufbewahren.
- Registrierkasse: Ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro ist eine Registrierkasse Pflicht.
- Meldepflichten: Änderungen des Standorts, der Tätigkeit oder der persönlichen Daten müssen der Behörde gemeldet werden.
Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
Die Faustregel lautet: Ab einem nachhaltigen Jahresgewinn von rund 60.000 bis 80.000 Euro kann eine GmbH steürlich vorteilhafter sein. Der Grund liegt im Vergleich der Steuersätze: Während die Einkommensteuer progressiv bis 55 % steigen kann, beträgt die Körperschaftsteuer für GmbHs pauschal 23 %. Allerdings muss bei der GmbH auch die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschuettungen (27,5 %) berücksichtigt werden.
Die reine Steürberechnung ist jedoch nur ein Teil der Entscheidung. Mit wachsendem Geschäftsumfang steigt oft auch das Haftungsrisiko. Größere Aufträge, mehr Mitarbeiter, höhere Warenbestände: All das sind Faktoren, die für eine Haftungsbeschraenkung durch die GmbH sprechen. Auch die Aussenwahrnehmung spielt eine Rolle. Viele Konzerne und öffentliche Auftraggeber bevorzugen Kapitalgesellschaften als Vertragspartner.
Wenn Sie den Wechsel erwaegen, lesen Sie unsere detaillierte Anleitung zur GmbH-Gründung. Der Umwandlungsprozess selbst ist mit Hilfe eines Steürberaters und Notars gut planbar. Die bestehenden Kundenbeziehungen und Verträge können in der Regel problemlos auf die neue Gesellschaft übertragen werden.
Tipps für einen erfolgreichen Start
Der Start in die Selbständigkeit ist aufregend, birgt aber auch Stolpersteine. Erfahrene Gründungsberater betonen immer wieder die Wichtigkeit einer sauberen Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen. Ein eigenes Geschäftskonto kostet wenig, erspart Ihnen aber viel Ärger bei der Steuererklaerung und macht Ihre Buchführung deutlich übersichtlicher.
Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer ein nützliches Werkzeug. Solange Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro netto bleibt, müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich und macht Ihre Leistungen für Privatkunden günstiger. Allerdings können Sie dann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen, was bei hohen Investitionen nachteilig sein kann.
Hier die wichtigsten Empfehlungen im Überblick:
- Trennen Sie von Anfang an Ihr Geschäfts- vom Privatkonto
- Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, wenn Ihr Umsatz unter 35.000 Euro bleibt
- Legen Sie monatlich mindestens 25-30 % Ihres Gewinns für Steürn und Sozialversicherung zurück
- Schliessen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung ab
- Dokumentieren Sie alle Ausgaben lückenlos mit Belegen
- Investieren Sie in eine professionelle Geschäftsadresse, um Seriosität zu signalisieren
Weiterführende Artikel
Diese Artikel helfen Ihnen bei den nächsten Schritten Ihrer Gründung:
- Gewerbeanmeldung in Österreich - Der komplette Leitfaden zur Gewerbeanmeldung
- Firmenbuch-Eintragung - Wann und wie Sie sich eintragen lassen
- GmbH gründen Schritt für Schritt - Die Alternative zum Einzelunternehmen
- Ladungsfähige Adresse Guide - Alles zur Geschäftsadresse
FAQ: Häufige Fragen zum Einzelunternehmen
Brauche ich für ein Einzelunternehmen einen Gewerbeschein?
Ja, sofern Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Freiberufler (z.B. Journalisten, Künstler, Psychotherapeuten) benötigen keinen Gewerbeschein, müssen sich aber beim Finanzamt registrieren. Für alle gewerblichen Tätigkeiten ist die Gewerbeanmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Kann ich ein Einzelunternehmen neben meinem Angestelltenverhältnis gründen?
Ja, eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist in Österreich problemlos möglich. Beachten Sie jedoch Ihren Arbeitsvertrag bezüglich Konkurrenzklauseln und Nebenbeschäftigungsverboten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld. Sozialversicherungsrechtlich werden Sie als Mehrfachversicherter geführt.
Welche Unterlagen benötige ich für die Gewerbeanmeldung?
Sie benötigen: einen gültigen Lichtbildausweis, einen Meldezettel, gegebenenfalls einen Befähigungsnachweis (bei reglementierten Gewerben), die Angabe des genauen Standorts sowie die Bezeichnung des Gewerbes. Bei Nicht-EU-Bürgern ist zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Muss ich als Einzelunternehmer Umsatzsteuer verrechnen?
Wenn Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro (netto) liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie dürfen dann aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Übersteigt Ihr Umsatz diese Grenze, müssen Sie Umsatzsteuer (in der Regel 20 %) verrechnen und abführen.
Wie schließe ich ein Einzelunternehmen wieder?
Die Abmeldung erfolgt durch eine Gewerbeabmeldung bei der zuständigen Behörde, eine Abmeldung beim Finanzamt sowie die Abmeldung bei der SVS. Offene Verbindlichkeiten und Steuerschulden müssen beglichen werden. Eine Löschung aus dem Firmenbuch (falls eingetragen) ist ebenfalls erforderlich. Die Aufbewahrungspflicht für Belege von sieben Jahren besteht auch nach der Schließung weiter.
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