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Gründung & Rechtsformen

Firmenbuch Eintragung: Ablauf & Kosten

Firmenbuch Eintragung in Österreich: Alle Schritte, Kosten ab 300 Euro, notwendige Dokumente und Fristen. So melden Sie Ihr Unternehmen korrekt an.

30. Jänner 202610 Min. Lesezeit

Die Firmenbucheintragung in Österreich kostet zwischen 300 und 600 Euro (Gerichtsgebühr plus Veröffentlichung) und dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen. Pflicht ist sie für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) sowie für Einzelunternehmer ab 700.000 Euro Jahresumsatz. Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag, eine ladungsfähige Geschäftsadresse und je nach Rechtsform den Nachweis der Stammkapitaleinlage. Ohne gueltige Firmenbucheintragung existiert Ihre Gesellschaft rechtlich nicht.

Was ist das Firmenbuch?

Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das beim zuständigen Landesgericht geführt wird. Es erfasst alle wesentlichen Informationen über eingetragene Unternehmen in Österreich und wird durch das Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt. Anders als bei einem Einzelunternehmer, der einfach sein Gewerbe anmeldet, ist die Firmenbucheintragung für Kapitalgesellschaften ein zwingender Schritt der Gründung.

Die Transparenz des Firmenbuchs dient dem Schutz des Geschäftsverkehrs. Jeder kann das Firmenbuch einsehen und sich über die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren. Geschäftspartner prüfen hier, wer vertretungsberechtigt ist. Banken verifizieren das Stammkapital vor einer Kreditvergabe. Behörden stellen sicher, dass sie mit einem rechtmäßig existierenden Unternehmen kommunizieren.

Die wichtigsten Einträge im Firmenbuch:

  • Firma (Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Sitz (ladungsfähige Adresse)
  • Geschäftsführer bzw. vertretungsbefugte Personen
  • Stammkapital
  • Gesellschafter (bei GmbH mit Stammeinlage)

Die Eintragung hat konstitutive Wirkung: Eine GmbH entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag ins Firmenbuch. Vorher handeln die Gründer als "GmbH in Gründung" und haften noch persoenlich.

Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen?

RechtsformEintragungspflichtStammkapitalGeschäftsführung
GmbHPflicht (konstitutiv)10.000 EuroMind. 1 Geschäftsführer
AGPflicht (konstitutiv)70.000 EuroVorstand
OGPflicht (konstitutiv)Kein MindestkapitalAlle Gesellschafter
KGPflicht (konstitutiv)Kein MindestkapitalKomplementaer
EinzelunternehmerAb 700.000 Euro UmsatzKein MindestkapitalInhaber
GmbH & Co KGPflicht (konstitutiv)Kein Mindestkapital (KG)GmbH als Komplementaer
VereinVereinsregister (nicht FB)-Vorstand

Laut Statistik Austria wurden 2024 über 42.000 neue Unternehmen in Österreich gegründet. Davon waren rund 12.000 GmbHs, die alle eine Firmenbucheintragung benötigen. Einzelunternehmer müssen sich dagegen erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze eintragen lassen, was die Gründung deutlich einfacher macht.

Voraussetzungen für die Firmenbucheintragung

1. Ladungsfähige Geschäftsadresse

Das Firmenbuchgericht verlangt einen Unternehmenssitz, an dem Zustellungen möglich sind. Ein Postfach reicht nicht aus. Diese Anforderung ist keine blosse Formalität: Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass Unternehmen für Behörden, Gerichte und Geschäftspartner tatsächlich erreichbar sind. Eine Briefkastenfirma ohne echte Präsenz wird vom Firmenbuchgericht abgelehnt.

Die Adresse muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Physischer Briefkasten vorhanden
  • Firmenschild angebracht
  • RSb-Briefe können durch Bevollmächtigte entgegengenommen werden
  • Behördliche Zustellungen sind möglich

Wenn Sie kein eigenes Büro haben, können Sie eine ladungsfähige Geschäftsadresse mieten. Diese erfüllt alle Anforderungen des Firmenbuchgerichts und bietet den Vorteil einer repräsentativen Lage ohne die Kosten eines eigenen Büros. Unser ausführlicher Guide zur ladungsfähigen Adresse erklaert alle Details.

Wichtig: RSa-Briefe (Zustellung zu eigenen Handen) können niemals durch Bevollmächtigte angenommen werden. Diese müssen immer persoenlich zugestellt werden. Nur RSb-Briefe dürfen durch Personen mit Postvollmacht entgegengenommen werden.

2. Gesellschaftsvertrag (bei Gesellschaften)

Für die GmbH-Gründung benötigen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Dieses Dokument ist das rechtliche Fundament Ihrer Gesellschaft und regelt die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern sowie die grundlegende Struktur des Unternehmens. Bei einer Einpersonen-GmbH spricht man von einer Errichtungserklaerung, der Inhalt ist jedoch vergleichbar.

Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens enthalten:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Hoehe des Stammkapitals
  • Stammeinlagen der Gesellschafter
  • Regelungen zur Geschäftsführung

Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags sollte sorgfältig erfolgen. Zwar gibt es günstige Musterverträge, diese sind jedoch oft nicht auf individülle Bedürfnisse zugeschnitten. Bei mehreren Gesellschaftern lohnt sich eine individülle Beratung, um spätere Konflikte zu vermeiden.

3. Bankbestätigung über Stammkapitaleinlage

Bei der GmbH müssen Sie nachweisen, dass mindestens die Hälfte des Stammkapitals (bei Gründungsprivileg: 5.000 Euro) auf ein Firmenkonto eingezahlt wurde.

4. Musterzeichnung der Geschäftsführer

Die Geschäftsführer müssen ihre Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Diese Musterzeichnung wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt.

Ablauf der Firmenbucheintragung: Schritt für Schritt

  1. Firmenwortlaut prüfen - Beim Landesgericht oder online im Firmenbuch nachsehen, ob der gewünschte Name noch verfügbar ist. Verwechslungsgefahr mit bestehenden Firmen vermeiden.
  1. Gesellschaftsvertrag errichten - Notar beauftragt den Vertrag oder die Erklaerung. Bei der GmbH ist die notarielle Form zwingend.
  1. Stammkapital einzahlen - Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlage einzahlen. Bankbestätigung anfordern.
  1. Musterzeichnung leisten - Geschäftsführer unterschreiben beim Notar die Musterzeichnung.
  1. Firmenbuchantrag stellen - Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Landesgericht ein. Alternativ ist die elektronische Einreichung über das ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) möglich.
  1. Gebühren bezahlen - Gerichtsgebühr und Veröffentlichungskosten werden fällig.
  1. Eintragung und Firmenbuchnummer - Das Gericht prüft den Antrag und traegt die Gesellschaft ein. Sie erhalten eine Firmenbuchnummer (z.B. FN 123456a).
  1. Wiener Zeitung Veröffentlichung - Die Eintragung wird in der Ediktsdatei veröffentlicht.

Kosten der Firmenbucheintragung

KostenpunktBetragAnmerkung
Gerichtsgebühr Neueintragung300 EuroPauschal für Ersteintragung
Veröffentlichung Ediktsdatei40 EuroPflichtveröffentlichung
Notarkosten Gesellschaftsvertrag800-2.500 EuroJe nach Komplexität
Notarkosten Musterzeichnung30-50 Euro pro PersonPro Geschäftsführer
Beglaubigung von Dokumenten50-100 EuroVariable Kosten
Änderung bestehender Eintragung150 EuroPro Änderungsantrag
Loeschung120 EuroBei Auflösung

Die Gesamtkosten für eine GmbH-Gründung inklusive Firmenbucheintragung liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Dazu kommt das Stammkapital von mindestens 10.000 Euro (davon 5.000 Euro bei Gründung einzuzahlen). Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel GmbH gründen Schritt für Schritt.

Zuständiges Gericht

Das für die Firmenbucheintragung zuständige Gericht richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens:

  • Wien: Handelsgericht Wien
  • Niederösterreich/Burgenland: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
  • Oberösterreich: Landesgericht Linz
  • Steiermark: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
  • Salzburg: Landesgericht Salzburg
  • Tirol: Landesgericht Innsbruck
  • Vorarlberg: Landesgericht Feldkirch
  • Kärnten: Landesgericht Klagenfurt

Mit einer Geschäftsadresse in Wien 1010 ist das Handelsgericht Wien zuständig.

Fristen und Pflichten nach der Eintragung

Nach der Firmenbucheintragung bestehen laufende Pflichten:

  • Jahresabschluss einreichen - Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch hinterlegen.
  • Änderungen melden - Jede Änderung (Geschäftsführer, Sitz, Kapital) muss unverzueglich gemeldet werden.
  • Zwangsstrafen - Bei verspäteter Einreichung des Jahresabschlusses drohen Strafen ab 700 Euro (bei GmbH und AG).

Laut Daten des Justizministeriums werden jährlich rund 15.000 Zwangsstrafen wegen verspäteter Jahresabschluss-Einreichung verhängt.

Firmenbuch online abfragen

Das Firmenbuch ist öffentlich zugänglich. Jeder kann Firmenbuchauszuege abfragen:

  • Justiz.gv.at - Kostenlose Basissuche nach Firmennamen
  • Firmenbuch.at - Detaillierte Abfragen (kostenpflichtig)
  • USP (Unternehmensserviceportal) - Für eingetragene Unternehmen

Ein vollständiger Firmenbuchauszug kostet zwischen 3 und 12 Euro und enthält:

  • Aktülle Eintragungen (Firma, Sitz, Kapital, Organe)
  • Historische Eintragungen (Änderungen, ehemalige Geschäftsführer)
  • Urkundensammlung (Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse)

Die richtige Geschäftsadresse für Ihre Firmenbucheintragung

Für die Firmenbucheintragung benötigen Sie eine ladungsfähige Adresse. Viele Gründer stehen vor der Frage, ob sie ihre Privatadresse verwenden oder eine separate Firmenadresse in Wien mieten sollen. Bedenken Sie: Die im Firmenbuch eingetragene Adresse ist öffentlich einsehbar. Jeder kann nachsehen, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Eine professionelle Geschäftsadresse im 1. Bezirk schützt Ihre Privatsphäre und signalisiert Seriosität.

Wenn Sie flexibel bleiben möchten und kein eigenes Büro brauchen, ist ein Virtual Office die kosteneffiziente Lösung. Die Adresse Seitenstettengasse 5, 1010 Wien erfüllt alle Anforderungen des Firmenbuchgerichts und bietet gleichzeitig eine repräsentative Lage im Herzen von Wien. Statt 800 Euro und mehr für ein physisches Büro im ersten Bezirk zahlen Sie ab 49 Euro monatlich für die gleiche Postanschrift.

Die Vorteile einer Virtual-Office-Adresse für die Firmenbucheintragung:

  • Echte physische Adresse (kein Postfach)
  • Firmenschild mit Ihrem Unternehmensnamen
  • Taegliche Postverarbeitung
  • RSb-Annahme durch Bevollmächtigte (Premium-Paket)
  • Selbstabholung Mo-So oder digital per Scan erhalten
  • Sofort nutzbar für den Firmenbuchantrag

Vergleichen Sie die Pakete und Preise, um die passende Lösung für Ihre Gründung zu finden.

Häufige Fehler bei der Firmenbucheintragung

Die Firmenbucheintragung ist ein formalisierter Prozess. Kleine Fehler können zu Verzoegerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Besonders ärgerlich ist ein falscher Firmenwortlaut: Wenn Ihr gewünschter Name zu ähnlich zu einem bereits eingetragenen Unternehmen ist, lehnt das Gericht die Eintragung ab. Prüfen Sie daher im Vorfeld gründlich, ob Ihr Wunschname verfügbar ist.

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Falscher Firmenwortlaut - Verwechslungsgefahr mit bestehenden Firmen führt zur Ablehnung
  • Fehlende Unterlagen - Unvollständige Anträge verzoegern die Eintragung um Wochen
  • Nicht ladungsfähige Adresse - Postfächer oder reine Briefkastenanschriften werden abgelehnt
  • Verspätete Anmeldung - Änderungen müssen unverzueglich gemeldet werden
  • Falsches Gericht - Der Antrag muss beim Gericht des Unternehmenssitzes eingereicht werden

Weiterführende Artikel

Diese Artikel helfen Ihnen bei den nächsten Schritten:

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Firmenbucheintragung?

In der Regel dauert die Eintragung 1 bis 3 Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrags. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen des Gerichts kann es länger daürn. Über das ERV (elektronische Einreichung) geht es tendenziell schneller.

Kann ich mein Unternehmen auch ohne Notar ins Firmenbuch eintragen?

Einzelunternehmer können die Eintragung selbst beim Landesgericht beantragen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, da der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.

Was kostet eine Adressänderung im Firmenbuch?

Eine Änderung der Geschäftsanschrift kostet 150 Euro Gerichtsgebühr plus eventülle Notarkosten für die Beglaubigung. Wenn Sie eine flexible Lösung suchen, vermeidet eine stabile Virtual-Office-Adresse häufige Adresswechsel.

Muss ein Einzelunternehmer ins Firmenbuch?

Nur wenn der Jahresumsatz 700.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze ist die Eintragung freiwillig, bringt aber Vorteile wie erhöhte Glaubwürdigkeit und die Möglichkeit, einen Firmenwortlaut zu führen.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss zu spät einreiche?

Das Firmenbuchgericht verhängt Zwangsstrafen. Bei GmbHs und AGs beträgt die Mindeststrafe 700 Euro pro Geschäftsführer. Die Strafe kann bei wiederholter Verspätung auf bis zu 3.600 Euro steigen.

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